Reklamationen und Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer. Die Garantie deckt nur Herstellungsfehler ab.
- Etwaige Reklamationen werden durch individuelle Vereinbarung mit dem Käufer gemäß geltendem Recht gelöst.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen. Wird ein solcher Schaden festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Verkäufer zu melden.
- Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die durch den Frachtführer verursacht wurden.
- Wir informieren Sie telefonisch oder per E-Mail über die nächstgelegene Servicestelle.
- War die Beanstandung berechtigt, hat der Käufer gemäß Punkt 3.5. (Verbraucher) das Recht auf Erstattung der notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Reklamation entstanden sind, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der reklamierten Ware zum Lieferanten.
- Für alle Waren gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten, sofern nicht anders angegeben.
- Die Garantie gilt nicht für:
• Mängel, die durch normalen Gebrauch verursacht wurden;
• falsche Verwendung des Produkts;
• unsachgemäße Lagerung.